Familienrecht


Zugewinn / Güterrecht

Zugewinn / Güterrecht

Ihr Anwalt:

Andreas Baatz, Rechtsanwalt in Hamburg (EHB-Hamburg) Rechtsanwalt Andreas Baatz

Der häufigste Fall ist die Zugewinngemeinschaft, die der gesetzliche Güterstand von Eheleuten ist, soweit nichts abweichendes vereinbart wurde. Eine solche Vereinbarung kann die Gütertrennung sein.
Sollte Gütertrennung vorliegen, findet kein Zugewinnausgleich statt.

Was gehört alles zum Zugewinn?
Es empfiehlt sich hierzu in jedem Fall, in dem Vermögen zu verteilen ist, einen Anwalt zu konsultieren. Die Eingruppierung und die Bewertung der einzelnen Vermögenspositionen ist häufig schwierig (zB. Firmenanteile) oder man muss wissen, ob bestimmte Vermögenspositionen  wie Schenkungen, Erbschaften, Lottogewinne, Lebensversicherungen, PKW etc. überhaupt zum Zugewinn gehören bzw. wie zu bewerten sind.

Wie errechnet man den Zugewinn?
Man ermittelt das Anfangs- und das Endvermögen des jeweiligen Ehepartners, die Differenz ist der Zugewinn jedes einzelnen Ehepartners. Seit September 2009 kann ein Anfangsvermögen auch negativ sein, die entsprechende Gesetzesänderung berücksichtigt Fälle, in denen ein verschuldeter Ehegatte sich im Laufe der Ehe entschuldet hat.

Diese neue Möglichkeit ist damit für Ehepartner wichtig, die dabei geholfen haben, dass der verschuldete Ehegatte seine Schulden bereinigen konnte.

Das Anfangsvermögen wird dabei für jeden Ehepartner gesondert aus den Werten festgestellt, über die man am Tag der standesamtlichen Heirat verfügt. Der entscheidende Tag für die Ermittlung des Endvermögens ist derjenige Tag, an dem der Antragsgegner die Scheidungsschrift zugestellt erhält. Es handelt sich bei diesem Verfahren also um ein reines Stichtagsprinzip. Ferner ergibt sich oftmals das Problem, dass nicht mehr bekannt ist, über welche Vermögenswerte man am Anfang einer Ehe verfügte.

Es empfiehlt sich also dringend, auch für diese Frage fachkundigen Rat einzuholen, denn andernfalls besteht die Gefahr, erhebliche Vermögensverluste zu erleiden.


Wohnung

Wohnung

Ihr Anwalt:

Andreas Baatz, Rechtsanwalt in Hamburg (EHB-Hamburg) Rechtsanwalt Andreas Baatz

Bei einer Scheidung stehen oft folgende Überlegungen an:
Soll die Wohnung oder das Haus aufgegeben werden oder will einer der beiden Eheleute sie weiter für sich nutzen. In jedem Fall sollte ein Mietvertrag derart umgestaltet oder neugefasst werden, dass auch nur derjenige im Mietvertrag steht, der die Wohnung tatsächlich weiterhin bewohnt. Soll die Wohnung aufgegeben werden, muss der Mieter oder beide Eheleute (soweit sie im Mietvertrag stehen) den Mietvertrag kündigen.

Wenn beide Eheleute sich streiten und die Ehewohnung oder ein Haus allein für sich nutzen wollen, so kann das Gericht einem Ehepartner die Ehewohnung zuweisen. Dabei entscheidet immer der konkrete Einzelfall. Kriterien für die Entscheidung können der Aufenthalt der Kinder sein oder die Möglichkeit, leichter eine neue Wohnung zu finden.

Genauso wichtig ist oft die Frage, ob dem weichenden Ehegatten eine Nutzungsentschädigung zusteht.

Wir helfen Ihnen, wenn im Streitfall ein gerichtliches Verfahren nötig ist.


Versorgungsausgleich

Versorgungsausgleich

Ihr Anwalt:

Andreas Baatz, Rechtsanwalt in Hamburg (EHB-Hamburg) Rechtsanwalt Andreas Baatz

Versorgungsausgleich: Sicherheit für die Zukunft

Seit dem 1. September 2009 ist der Versorgungsausgleich, also der Ausgleich Ihrer Rente und der Rentenanwartschaften, grundlegend reformiert worden. Fast alle Anrechte werden jetzt im jeweiligen Versorgungssystem zwischen den Ehegatten direkt verteilt. Man vermeidet damit, dass Anrechte mit unterschiedlichen Wertigkeiten durch Umrechnungen verfälscht werden.

Bei Ehen, die weniger als drei Jahre dauerten, muss ein Versorgungsausgleich nur noch durchgeführt werden, wenn einer der Ehegatten dies beantragt.

Sind die auszugleichenden Beträge nur gering, so wird zukünftig der Ausgleich ebenfalls nicht mehr stattfinden.

Ihr Vorteil: Die Scheidungsverfahren können schneller durchgeführt werden.

Wir beraten Sie und passen auf, dass Ihnen keine finanziellen Nachteile entstehen, auch wenn Sie einen Verzicht vereinbaren wollen. Gegebenenfalls werden wir entsprechende Anträge beim Gericht stellen und dafür sorgen, dass Ihnen die Rentenanwartschaften erhalten bleiben.


Ehegattenunterhalt

Ehegattenunterhalt

Ihr Anwalt:

Andreas Baatz, Rechtsanwalt in Hamburg (EHB-Hamburg) Rechtsanwalt Andreas Baatz

Beim Ehegattenunterhalt ist Sachkunde gefragt

Seit dem 01.01.2008 hat es gravierende Änderungen im Unterhaltsrecht gegeben, die die Rechtsprechung noch Jahre beschäftigen wird und die insbesondere die Befristung und Begrenzung des Unterhalts nach der Scheidung betreffen.

Grundsätzlich können Sie zwar mit Ihrem Ehepartner besprechen, wie viel Unterhalt zu zahlen ist. Es empfiehlt sich aber immer, jede Unterhaltsvereinbarung durch einen Anwalt zumindest überprüfen zu lassen, damit sie sicher sein können, nicht zuviel zu zahlen, bzw. zuwenig Unterhalt zu erhalten. Rückständiger Unterhalt kann nur in den wenigsten Fällen ausgeglichen werden.

Was ist zu tun, wenn ein Anwalt von Ihnen Auskunft über Ihre Einkommen verlangt, ohne das ein Scheidungsverfahren läuft?
Eine Unterhaltsforderung ist nicht von einem Scheidungsverfahren abhängig. Es reicht schon aus, dass die Eheleute sich im Vorfeld eines Scheidungsverfahrens trennen.
Sollten Sie eine Aufforderung erhalten, zur Unterhaltsberechnung (etwa nach dem Auszug eines Ehegatten) über Ihr Einkommen Auskunft zu geben, so ist dringend anzuraten, mit diesem Schreiben sofort einen Anwalt aufzusuchen. Es bestehen gesetzliche Auskunftspflichten. Sie sind aber nicht unbegrenzt auskunftspflichtig.

Es empfiehlt sich in jedem Fall ein Gang zum Anwalt, da nur dann die mit Sicherheit nachfolgende Unterhaltsforderung des Anwalts ihres Ehegatten auch überprüft werden kann.

Unbedingt beachten:
Unterhaltsvereinbarungen sind generell wirksam, auch wenn sie nur zwischen den Ehepartnern geschlossen werden. Verzichten Sie auf Unterhalt nur dann, wenn Sie überprüfen ließen, ob ein solcher Verzicht tatsächlich wirksam ist. Es ist in jedem Fall ratsam, eine Unterhaltsvereinbarung zuerst anwaltlich überprüfen zu lassen, denn die Unterhaltsberechnung ist eine der schwierigsten Bereiche in Familienrecht.

Nachfolgend wird nur beispielhaft aufgeführt, welche Punkte sich auf die Unterhaltsberechnung auswirken können:

  • Wie wirkt es sich aus, wenn auch Kinder unterhaltsberechtigt sind?
  • Prinzipiell muss jeder Ehepartner nach der Scheidung für sich selber sorgen. Was bedeutet dies in der Praxis?
  • Eine oder beide Parteien wohnen in einer belasteten/unbelasteten Immobilie.
  • Die Kinder sind volljährig.
  • Wiederheirat eines Ehegatten.
  • Der unterhaltsverpflichtete Ehegatte ist nicht leistungsfähig.
  • Der Unterhaltsschuldner ist selbständig, es gibt daher kein monatliches festes Einkommen, welches zur Unterhaltsberechnung herangezogen werden kann.
  • Der Unterhaltsberechtigte verliert seinen Unterhaltsanspruch, weil eine Unterhaltszahlung grob unbillig wäre.
  • Der Unterhaltsschuldner verliert seine Arbeit, bzw. wechselt in eine niedriger bezahlte/höher bezahlte Arbeit.
  • Ab wann ist der (frühere) Ehepartner, der die Kinder versorgt, verpflichtet, selbst zu arbeiten und in welchem Umfang

Anhand dieser Beispiele, die tägliche Praxis bei der Unterhaltsberechnung sind, ist ersichtlich, dass für die Regelung der Unterhaltsfrage in jedem Fall sachkundiger Rat eingeholt werden muss.

Wir setzen uns sowohl gerichtlich, wie auch außergerichtlich für Sie ein.


Sorgerecht

Sorgerecht

Ihr Anwalt:

Andreas Baatz, Rechtsanwalt in Hamburg (EHB-Hamburg) Rechtsanwalt Andreas Baatz

Beim Sorgerecht geht es um das Kind

Soweit in einem Scheidungsverfahren keine Anträge beim Familiengericht gestellt worden sind, bleibt es beim gemeinsamen Sorgerecht. Einvernehmlich ist hier eine Änderung relativ einfach zu erreichen. Die Anforderungen, einem Elternteil das Sorgerecht abzuerkennen sind allerdings sehr hoch gesteckt worden.

Eine immer wichtiger werdende Frage ist, ob derjenige Ehepartner, bei dem die Kinder nicht sind, auch ein Umgangsrecht zusteht. Bei Problemen ist der erste Ansprechpartner das Jugendamt am Wohnort der Kinder.

Sollte sich hier keine Lösung ergeben, werden wir für Sie eine Lösung bei Gericht erstreiten. In den letzten Jahren haben die Gerichtsverfahren zum Umgangsrecht und Sorgerecht erheblich zugenommen.

Immer häufiger gibt es nicht nur während, sondern auch nach einer Scheidung Konflikte darüber, ob oder wie oft Kinder den anderen Elternteil sehen dürfen. Kinder werden dabei oftmals als Werkzeug benutzt, um dem früheren Ehepartner auch nach der Scheidung oder Trennung zu „beeinflussen“.

Wir setzen uns dafür ein, dass Sie auch weiterhin Kontakt zu Ihren Kindern aufrecht halten können.

Dies gilt auch für die zunehmenden Fälle, in denen die Eltern nicht verheiratet gewesen sind und – meistens – der Vater ohne Sorgerecht geblieben ist. Diese Väter haben jetzt sehr gute Chancen, ein gemeinsames Sorgerecht durchzusetzen.

Wir informieren Sie darüber und helfen Ihnen, ihr Recht zu verwirklichen.


Scheidung

Scheidung

Ihr Anwalt:

Andreas Baatz, Rechtsanwalt in Hamburg (EHB-Hamburg) Rechtsanwalt Andreas Baatz

Scheidung und die Konsequenzen

Glaubt man den Statistiken, wird etwa jede dritte Ehe geschieden.

Wenn Sie sich mit ihrem Ehepartner einig sind, kann eine Scheidung mit nur einem Anwalt durchgeführt werden. Dann müssen aber Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich und der Hausrat klar geregelt sein.

Trotzdem ist für jeden  Ehegatten und natürlich auch für die Kinder eine Scheidung fast immer mit schwerwiegenden Folgen verbunden.
Wir helfen Ihnen, dass Sie den komplexen Probleme nicht allein und ohne rechtskundigen Rat gegenüber stehen.
Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich Sorgerecht- und Umgangsrecht mit den Kindern sind zu regeln.

Wir sind aber auch für Sie da, wenn Sie persönlich in ihrem Rosenkrieg einmal nicht mehr weiter wissen. Oftmals muss man in dieser schwierigen Situation mit jemandem sprechen, der einem Mut macht und wieder aufbaut. Deshalb bieten wir Ihnen neben unserer juristischen Arbeit auch eine sehr persönliche und individuelle Betreuung die hilft, diese schwierige Zeit durchzustehen.


Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Ihr Anwalt:

Andreas Baatz, Rechtsanwalt in Hamburg (EHB-Hamburg) Rechtsanwalt Andreas Baatz

Umgang bei  „nichteheliche Lebensgemeinschaft“

Es gibt Menschen die nicht heiraten, weil sie die Auseinandersetzung bei einer Scheidung vermeiden wollen.

Eine zerstrittene, nichteheliche Lebensgemeinschaft aufzulösen kann aber genauso schwierig sein, wie die Scheidung einer Ehe. Es gibt bei einer Trennung mehr Fallstricke, als vermutet wird.

Kindesunterhalt aus Anlass der Geburt, Unterhalt für den betreuenden Elternteil und die güterrechtliche Auseinandersetzung sind hier mindestens genauso kompliziert und streitig, als wenn die Parteien verheiratet waren.

Und wenn dann noch über das Umgangsrecht oder Sorgerecht von gemeinsamen Kindern gestritten wird, sollten Sie professionelle Hilfe in Ansruch nehmen.


Lebenspartnerschaften

Lebenspartnerschaften

Ihr Anwalt:

Andreas Baatz, Rechtsanwalt in Hamburg (EHB-Hamburg) Rechtsanwalt Andreas Baatz

Lebenspartnerschaften und „Partnerschaften auf Lebenszeit“

Seit Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes vom 01.08.2001 betreuen wir gleichgeschlechtliche  „Partnerschaften auf Lebenszeit“ und übernehmen die Interessenvertretung bei einer Aufhebung. Dabei kümmern wir uns um den Versorgungsausgleich, Wohnung, Hausrat, Erbrecht, Güterrecht und auch den Lebenspartnerschaftsunterhalt.

Ferner gehört es zu unseren Aufgaben, Fragen zum sog. „kleinen Sorgerecht“ zu klären, also um Fragen, die auftreten, wenn ein Lebenspartner ein Kind hat und allein sorgeberechtigt ist.


Kindesunterhalt

Kindesunterhalt

Ihr Anwalt:

Andreas Baatz, Rechtsanwalt in Hamburg (EHB-Hamburg) Rechtsanwalt Andreas Baatz

Unabhängig vom Umgangsrecht: Der Kindesunterhalt

„Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle….“  hört man immer wieder.

Das stimmt zwar, ist aber nur die halbe Wahrheit.
Genauso wichtig ist die Feststellung, wie hoch das Einkommen des Pflichtigen ist, ob es zusätzliche Einkommensquellen gibt, welche Schulden anzurechnen sind und natürlich auch die Frage, ob das Kind eigenes Einkommen hat.

Und was ist, wenn das Kind volljährig ist, eine Ausbildung absolviert, nicht mehr zu Hause wohnt, der zahlende Elternteil weniger verdient, Elterngeld bezieht, wie hoch ist der Selbstbehalt, was ist mit dem Kindergeld ….

Und schon ist die Berechnung gar nicht mehr so einfach.

Wir errechnen, ob und wie viel Sie zu zahlen haben bzw. wie viel Ihnen zusteht.

Wichtig ist: der Kindesunterhalt hat mit dem Umgangsrecht nichts zu tun. Wenn also beispielsweise ein Vater keinen Kindesunterhalt zahlen kann, so hat er trotzdem das Recht, sein Kind zu sehen.


Hausrat

Hausrat

Ihr Anwalt:

Andreas Baatz, Rechtsanwalt in Hamburg (EHB-Hamburg) Rechtsanwalt Andreas Baatz

Was ist Hausrat, wie wird er aufgeteilt?

Bei einer Ehescheidung ist der gemeinsam angeschaffte Hausrat wertmäßig zu teilen. Hierbei geht man vom augenblicklichen Zeitwert der Gegenstände aus.

Was gehört alles zum Hausrat?
Einfach ausgedrückt: alle Haushaltsgegenstände. Also alle beweglichen Gegenstände, die für das Zusammenleben bestimmt sind, dabei spielen auch die konkreten Lebens- und Vermögensverhältnisse eine Rolle. Streit besteht oftmals über die Einordnung von Autos, Wohnwagen oder Booten. Bei diesen Objekten ist im Einzelfall darauf abzustellen, ob primär eine familiäre Nutzung erfolgt ist.

Was ist mit Haustieren?
Sollte sich hierüber gestritten werden, wird das Regelwerk zur Verteilung des Hausrats (Hausratsverordnung) entsprechend angewendet.

Wie kann man sich über die Hausratsverteilung einigen?
Praktisch empfiehlt es sich, gemeinsam eine Liste derjenigen Gegenstände zu erstellen, die zu verteilen sind und dann zu entscheiden, wem sie zustehen sollen. Sodann sollten beide Ehepartner diese Liste als verbindlich unterschreiben. Natürlich gehören dem Ehegatten, der Gegenstände mit in die Ehe gebracht hat, diese Dinge auch weiterhin.

Sollte über den Hausrat keine Regelung zu erzielen sein, so ist ein Verfahren vor dem Familiengericht notwendig, in dem dann sehr aufwendig jeder einzelne Hausratsgegenstand zu verteilen ist. Am Ende soll dann eine wertmäßig angemessene Verteilung erzielt worden sein. Derartige Verfahren können manchmal mehrere Sitzungstage beanspruchen und sind insbesondere für die Parteien äußerst belastend.

Wir helfen Ihnen dabei, dass Sie nicht leer ausgehen.



Page 1 of 212