Mieterhöhung

Mietrecht: Rechtsanwälte / Anwalt für Mietrecht in Hamburg  Bramfeld / Barmbek
Ihr Anwalt:

Dirk Ewald, Rechtsanwalt in Hamburg (EHB-Hamburg) Rechtsanwalt Dirk Ewald

Mieterhöhung und die Begründungen

Die Miete kann bei entsprechenden mietvertraglichen Vorrausetzungen bis zur Höhe der orstüblichen Vergleichsmiete erhöht werden, jedoch maximal um 20% innerhalb von drei Jahren, in durch Verordnung festgelegten Gebieten, so in ganz Hamburg 15% (Kappungsgrenze). Daneben müssen weitere formale Vorraussetzungen erfüllt sein.

Unabhängig davon kann die Miete bei Modernisierungen erhöht werden.

Wir prüfen die Vorraussetzungen, erstellen die Mieterhöhungsverlangen für Vermieter.

Für Mieter prüfen wir die Berechtigung des Erhöhungsverlangens und wehren dies ggf. ab.