Arbeitsbereiche


Autokauf

Autokauf

Ihr Anwalt:

Bernhard J. Hänel, Rechtsanwalt in Hamburg (EHB-Hamburg) Rechtsanwalt Bernhard J. Hänel

Autokauf, Kaufverträge und Streitpunkte

Kaufverträge beim Autokauf oder Werkverträge bei der Fahrzeugreparatur sind oft der Grund für Streitereien. Es hat sich um jede Formulierung eine Rechtsprechung entwickelt, die sich zudem ständig verändert und in Hamburg teils anders behandelt wird, als in anderen Bundesländern. Wenn Sie Ihre Rechte erfahren und durchsetzen wollen, beraten wir Sie gern, bringen Sie bitte unbedingt den Vertrag (Kaufvertrag oder Werkstattauftrag) mit zum Termin.

Gewährleistung ungleich Garantie

Die Gewährleistung bei Kauf z.B. eines Neuwagens beträgt 2 Jahre wobei nach 6 Monaten eine Beweislastumkehrung greift. Einfallsreich sind die Ideen, diesen Schutz zu kürzen oder ganz zu umgehen, um diesen erheblichen Kostenfaktor für den Verkäufer abzuwälzen. Aus Fahrzeugen mit Tageszulassung oder Vorführwagen, die ggf. als Neufahrzeuge zählen, werden Gebrauchtfahrzeuge, aus Geschäften mit Händlern werden Privatverkäufe. Der Händler, der Gewährleistung zu erbringen hätte, verweist auf Garantiebestimmungen, die miteinander nicht verwechselt werden dürfen.

Der Begriff „Stand der Technik“ wird selbst bei Nobelmarken zur Legitimation jeglichen Mangels. Fehler, die ein Betrieb nicht in den Griff bekommt, werden zum „Stand der Technik“.  Mängel werden ggf. zwar nachgebessert, aber im Streit hat es urplötzlich solche Mängel nie gegeben.

Wer also für seinen Kaufpreis mangelhafte „Ware“ erhalten hat, ist gut beraten, unsere anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, denn mit Nettigkeit ist kaum etwas zu gewinnen, es besteht sogar die Gefahr, dass hier Fristen verpasst werden!

Auto Kaufpreis und Ansprüche

Andererseits ist ein Händler nicht schutzlos unberechtigten Ansprüchen seiner Kunden ausgesetzt. Auch hier lässt sich eine Ausnutzung stoppen.

Was in einem Kaufvertrag als Sollbeschaffenheit erwartet werden darf, gilt es zu prüfen.

Typische Streitpunkte sind Angaben zur Laufleistung oder Unfallfreiheit.

Haben Sie den Verdacht, beim Kauf getäuscht worden zu sein, überprüfen wir dies gern.


Schönheitsreparaturen

Schönheitsreparaturen

Ihr Anwalt:

Dirk Ewald, Rechtsanwalt in Hamburg (EHB-Hamburg) Rechtsanwalt Dirk Ewald

Wer zahlt die Schönheitsreparaturen?

Die Ausführung der Schönheitsreparaturen obliegt nach dem BGB dem Vermieter.

In den meisten vorgefertigten Mietverträgen wird diese Verpflichtung jedoch dem Mieter übertragen. Der BGH hat in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Schönheitsreparaturklauseln für unwirksam erklärt, mit der Folge, dass die Schönheitsreparaturen in diesen Fällen nicht vom Mieter durchgeführt werden müssen. Hier sind besonders ältere Mietverträge betroffen, aber auch in neueren Verträgen finden sich noch immer unwirksame Klauseln. Hinzu kommt, dass die Rechtsprechung sich stetig weiter entwickelt und Klauseln, die heute als wirksam gelten künftig für unwirksam erklärt werden könnten.

Es bedarf daher in jedem Einzelfall, gleich ob bei Abschluss eines Mietvertrages oder dessen Beendigung der Prüfung, ob die verwendeten Klauseln wirksam sind und wer damit für die Durchführung der Schönheitsreparaturen verantwortlich ist.

Von den Schönheitsrepraturen zu trennen sind Schadenersatzansprüche, etwa wegen Beschädigung von Wandfliesen oder Türen. Auch wenn der Mieter Schönheitsreparaturen wegen fehlender Vereinabrung nicht durchführen muss, bleibt der doch zum Schdenersatz verpflichtet, wenn das Eigentum des Vermieters über die mit der Mietzahlung abgegoltene Abnutzung hinaus beschädigt wird. Hier gibt es eine Vielzahl von Streitpunkten,


Mietrecht: Rechtsanwälte / Anwalt für Mietrecht in Hamburg  Bramfeld / Barmbek

Nebenkostenabrechnung

Ihr Anwalt:

Dirk Ewald, Rechtsanwalt in Hamburg (EHB-Hamburg) Rechtsanwalt Dirk Ewald

Nebenkostenabrechnung: Prüfung und Durchführung

In den meisten Mietverträgen ist geregelt, dass über die Nebenkosten und die geleisteten Vorrauszahlungen jährlich abgerechnet wird.

Diese Abrechnungen sind kompliziert und wegen der ständig steigenden Nebenkosten ein steter Quell des Ärgers. Von besonderer Bedeutung ist die rechtzeitige Erstellung der Abrechnung. Die Abrechnung muss bis zum Ende des auf den Abrechnungszeitraum folgenden Jahres dem Mieter zugegangen sein. Genau so wichtig ist die Erhebnung von Einwendungen des Mieters ebenfalls innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Abrechnung.

Eine weitere Möglichkeit ist als sogn. Inklusiv- oder Teilinklusivmiete die Pauschalierung der Nebenkosten ganz oder teilweise. Daraus folgt dann, dass eine Abrechnung nicht erfolgt und Nachzahlungen insoweit nicht gefordert werden können

Wir prüfen die nach den mietvertraglichen Vereinbarungen abzurechnenden Nebenkosten, prüfen und erstellen Abrechnungen und setzen Ihre Rechte als Vermieter oder Mieter durch.


Mietrecht: Rechtsanwälte / Anwalt für Mietrecht in Hamburg  Bramfeld / Barmbek

Modernisierung

Ihr Anwalt:

Dirk Ewald, Rechtsanwalt in Hamburg (EHB-Hamburg) Rechtsanwalt Dirk Ewald

Modernisierungsmaßnahmen planen oder widersprechen (dulden)

Modernisierungsmaßnahmen oder Maßnahmen zur Einsparung von Energie oder Wasser können auf die Mieter umgelegt werden, regelmäßig in Höhe von 11% des aufgewendeten Betrages jährlich. Reparaturkosten, die durch die Modernisierung erspart werden sind in die Berechnung der Mieterhöhung auf zu nehmen.

Wir beraten Sie bei der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen und entwerfen die Mieterhöhungsverlangen. Erforderlichenfalls setzen wir die Erhöhungen durch.

Haben Sie ein Erhöhungsverlanegn oder eine Ankündigung von Modernisierungsmassnahmen erhalten, prüfen wir die Berechtigung und setzen Ihre Rechte durch. So fragt sich, ob Sie zur Duldung der Modernisierungsmaßnahme überhaupt verpflichtet sind und ob die folgende Mieterhöhung durchgesetzt werden kann.


Mietrecht: Rechtsanwälte / Anwalt für Mietrecht in Hamburg  Bramfeld / Barmbek

Mieterhöhung

Ihr Anwalt:

Dirk Ewald, Rechtsanwalt in Hamburg (EHB-Hamburg) Rechtsanwalt Dirk Ewald

Mieterhöhung und die Begründungen

Die Miete kann bei entsprechenden mietvertraglichen Vorrausetzungen bis zur Höhe der orstüblichen Vergleichsmiete erhöht werden, jedoch maximal um 20% innerhalb von drei Jahren, in durch Verordnung festgelegten Gebieten, so in ganz Hamburg 15% (Kappungsgrenze). Daneben müssen weitere formale Vorraussetzungen erfüllt sein.

Unabhängig davon kann die Miete bei Modernisierungen erhöht werden.

Wir prüfen die Vorraussetzungen, erstellen die Mieterhöhungsverlangen für Vermieter.

Für Mieter prüfen wir die Berechtigung des Erhöhungsverlangens und wehren dies ggf. ab.


Mietrecht: Rechtsanwälte / Anwalt für Mietrecht in Hamburg  Bramfeld / Barmbek

Kündigung

Ihr Anwalt:

Dirk Ewald, Rechtsanwalt in Hamburg (EHB-Hamburg) Rechtsanwalt Dirk Ewald

Kündigung, durch Vermieter oder Mieter

Sie wollen einem Mieter kündigen?

Dies ist nur unter genau umschriebenen Bedingungen möglich, z.B. Zahlungsverzug, andere Vertragsverletzungen oder Eigenbedarf.

Wir beraten Sie, sprechen die Kündigung aus und setzen sie gerichtlich und in der Zwangsvollstreckung durch.

Sie wollen als Mieter eine Kündigung aussprechen, aber der Mietvertrag enthält einen festen Mietzeitraum oder einen befristeten Kündigungsausschluss?

Wir prüfen die rechtlichen Fragen und die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung.

Sie haben eine Kündigung erhalten?

Wir prüfen die Berechtigung der Kündigung, ihre formelle Wirksamkeit und verteidigen Ihre Rechte.


Zugewinn / Güterrecht

Zugewinn / Güterrecht

Ihr Anwalt:

Andreas Baatz, Rechtsanwalt in Hamburg (EHB-Hamburg) Rechtsanwalt Andreas Baatz

Der häufigste Fall ist die Zugewinngemeinschaft, die der gesetzliche Güterstand von Eheleuten ist, soweit nichts abweichendes vereinbart wurde. Eine solche Vereinbarung kann die Gütertrennung sein.
Sollte Gütertrennung vorliegen, findet kein Zugewinnausgleich statt.

Was gehört alles zum Zugewinn?
Es empfiehlt sich hierzu in jedem Fall, in dem Vermögen zu verteilen ist, einen Anwalt zu konsultieren. Die Eingruppierung und die Bewertung der einzelnen Vermögenspositionen ist häufig schwierig (zB. Firmenanteile) oder man muss wissen, ob bestimmte Vermögenspositionen  wie Schenkungen, Erbschaften, Lottogewinne, Lebensversicherungen, PKW etc. überhaupt zum Zugewinn gehören bzw. wie zu bewerten sind.

Wie errechnet man den Zugewinn?
Man ermittelt das Anfangs- und das Endvermögen des jeweiligen Ehepartners, die Differenz ist der Zugewinn jedes einzelnen Ehepartners. Seit September 2009 kann ein Anfangsvermögen auch negativ sein, die entsprechende Gesetzesänderung berücksichtigt Fälle, in denen ein verschuldeter Ehegatte sich im Laufe der Ehe entschuldet hat.

Diese neue Möglichkeit ist damit für Ehepartner wichtig, die dabei geholfen haben, dass der verschuldete Ehegatte seine Schulden bereinigen konnte.

Das Anfangsvermögen wird dabei für jeden Ehepartner gesondert aus den Werten festgestellt, über die man am Tag der standesamtlichen Heirat verfügt. Der entscheidende Tag für die Ermittlung des Endvermögens ist derjenige Tag, an dem der Antragsgegner die Scheidungsschrift zugestellt erhält. Es handelt sich bei diesem Verfahren also um ein reines Stichtagsprinzip. Ferner ergibt sich oftmals das Problem, dass nicht mehr bekannt ist, über welche Vermögenswerte man am Anfang einer Ehe verfügte.

Es empfiehlt sich also dringend, auch für diese Frage fachkundigen Rat einzuholen, denn andernfalls besteht die Gefahr, erhebliche Vermögensverluste zu erleiden.


Wohnung

Wohnung

Ihr Anwalt:

Andreas Baatz, Rechtsanwalt in Hamburg (EHB-Hamburg) Rechtsanwalt Andreas Baatz

Bei einer Scheidung stehen oft folgende Überlegungen an:
Soll die Wohnung oder das Haus aufgegeben werden oder will einer der beiden Eheleute sie weiter für sich nutzen. In jedem Fall sollte ein Mietvertrag derart umgestaltet oder neugefasst werden, dass auch nur derjenige im Mietvertrag steht, der die Wohnung tatsächlich weiterhin bewohnt. Soll die Wohnung aufgegeben werden, muss der Mieter oder beide Eheleute (soweit sie im Mietvertrag stehen) den Mietvertrag kündigen.

Wenn beide Eheleute sich streiten und die Ehewohnung oder ein Haus allein für sich nutzen wollen, so kann das Gericht einem Ehepartner die Ehewohnung zuweisen. Dabei entscheidet immer der konkrete Einzelfall. Kriterien für die Entscheidung können der Aufenthalt der Kinder sein oder die Möglichkeit, leichter eine neue Wohnung zu finden.

Genauso wichtig ist oft die Frage, ob dem weichenden Ehegatten eine Nutzungsentschädigung zusteht.

Wir helfen Ihnen, wenn im Streitfall ein gerichtliches Verfahren nötig ist.


Versorgungsausgleich

Versorgungsausgleich

Ihr Anwalt:

Andreas Baatz, Rechtsanwalt in Hamburg (EHB-Hamburg) Rechtsanwalt Andreas Baatz

Versorgungsausgleich: Sicherheit für die Zukunft

Seit dem 1. September 2009 ist der Versorgungsausgleich, also der Ausgleich Ihrer Rente und der Rentenanwartschaften, grundlegend reformiert worden. Fast alle Anrechte werden jetzt im jeweiligen Versorgungssystem zwischen den Ehegatten direkt verteilt. Man vermeidet damit, dass Anrechte mit unterschiedlichen Wertigkeiten durch Umrechnungen verfälscht werden.

Bei Ehen, die weniger als drei Jahre dauerten, muss ein Versorgungsausgleich nur noch durchgeführt werden, wenn einer der Ehegatten dies beantragt.

Sind die auszugleichenden Beträge nur gering, so wird zukünftig der Ausgleich ebenfalls nicht mehr stattfinden.

Ihr Vorteil: Die Scheidungsverfahren können schneller durchgeführt werden.

Wir beraten Sie und passen auf, dass Ihnen keine finanziellen Nachteile entstehen, auch wenn Sie einen Verzicht vereinbaren wollen. Gegebenenfalls werden wir entsprechende Anträge beim Gericht stellen und dafür sorgen, dass Ihnen die Rentenanwartschaften erhalten bleiben.


Ehegattenunterhalt

Ehegattenunterhalt

Ihr Anwalt:

Andreas Baatz, Rechtsanwalt in Hamburg (EHB-Hamburg) Rechtsanwalt Andreas Baatz

Beim Ehegattenunterhalt ist Sachkunde gefragt

Seit dem 01.01.2008 hat es gravierende Änderungen im Unterhaltsrecht gegeben, die die Rechtsprechung noch Jahre beschäftigen wird und die insbesondere die Befristung und Begrenzung des Unterhalts nach der Scheidung betreffen.

Grundsätzlich können Sie zwar mit Ihrem Ehepartner besprechen, wie viel Unterhalt zu zahlen ist. Es empfiehlt sich aber immer, jede Unterhaltsvereinbarung durch einen Anwalt zumindest überprüfen zu lassen, damit sie sicher sein können, nicht zuviel zu zahlen, bzw. zuwenig Unterhalt zu erhalten. Rückständiger Unterhalt kann nur in den wenigsten Fällen ausgeglichen werden.

Was ist zu tun, wenn ein Anwalt von Ihnen Auskunft über Ihre Einkommen verlangt, ohne das ein Scheidungsverfahren läuft?
Eine Unterhaltsforderung ist nicht von einem Scheidungsverfahren abhängig. Es reicht schon aus, dass die Eheleute sich im Vorfeld eines Scheidungsverfahrens trennen.
Sollten Sie eine Aufforderung erhalten, zur Unterhaltsberechnung (etwa nach dem Auszug eines Ehegatten) über Ihr Einkommen Auskunft zu geben, so ist dringend anzuraten, mit diesem Schreiben sofort einen Anwalt aufzusuchen. Es bestehen gesetzliche Auskunftspflichten. Sie sind aber nicht unbegrenzt auskunftspflichtig.

Es empfiehlt sich in jedem Fall ein Gang zum Anwalt, da nur dann die mit Sicherheit nachfolgende Unterhaltsforderung des Anwalts ihres Ehegatten auch überprüft werden kann.

Unbedingt beachten:
Unterhaltsvereinbarungen sind generell wirksam, auch wenn sie nur zwischen den Ehepartnern geschlossen werden. Verzichten Sie auf Unterhalt nur dann, wenn Sie überprüfen ließen, ob ein solcher Verzicht tatsächlich wirksam ist. Es ist in jedem Fall ratsam, eine Unterhaltsvereinbarung zuerst anwaltlich überprüfen zu lassen, denn die Unterhaltsberechnung ist eine der schwierigsten Bereiche in Familienrecht.

Nachfolgend wird nur beispielhaft aufgeführt, welche Punkte sich auf die Unterhaltsberechnung auswirken können:

  • Wie wirkt es sich aus, wenn auch Kinder unterhaltsberechtigt sind?
  • Prinzipiell muss jeder Ehepartner nach der Scheidung für sich selber sorgen. Was bedeutet dies in der Praxis?
  • Eine oder beide Parteien wohnen in einer belasteten/unbelasteten Immobilie.
  • Die Kinder sind volljährig.
  • Wiederheirat eines Ehegatten.
  • Der unterhaltsverpflichtete Ehegatte ist nicht leistungsfähig.
  • Der Unterhaltsschuldner ist selbständig, es gibt daher kein monatliches festes Einkommen, welches zur Unterhaltsberechnung herangezogen werden kann.
  • Der Unterhaltsberechtigte verliert seinen Unterhaltsanspruch, weil eine Unterhaltszahlung grob unbillig wäre.
  • Der Unterhaltsschuldner verliert seine Arbeit, bzw. wechselt in eine niedriger bezahlte/höher bezahlte Arbeit.
  • Ab wann ist der (frühere) Ehepartner, der die Kinder versorgt, verpflichtet, selbst zu arbeiten und in welchem Umfang

Anhand dieser Beispiele, die tägliche Praxis bei der Unterhaltsberechnung sind, ist ersichtlich, dass für die Regelung der Unterhaltsfrage in jedem Fall sachkundiger Rat eingeholt werden muss.

Wir setzen uns sowohl gerichtlich, wie auch außergerichtlich für Sie ein.



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