Arbeitsbereiche


Sorgerecht

Sorgerecht

Ihr Anwalt:

Andreas Baatz, Rechtsanwalt in Hamburg (EHB-Hamburg) Rechtsanwalt Andreas Baatz

Beim Sorgerecht geht es um das Kind

Soweit in einem Scheidungsverfahren keine Anträge beim Familiengericht gestellt worden sind, bleibt es beim gemeinsamen Sorgerecht. Einvernehmlich ist hier eine Änderung relativ einfach zu erreichen. Die Anforderungen, einem Elternteil das Sorgerecht abzuerkennen sind allerdings sehr hoch gesteckt worden.

Eine immer wichtiger werdende Frage ist, ob derjenige Ehepartner, bei dem die Kinder nicht sind, auch ein Umgangsrecht zusteht. Bei Problemen ist der erste Ansprechpartner das Jugendamt am Wohnort der Kinder.

Sollte sich hier keine Lösung ergeben, werden wir für Sie eine Lösung bei Gericht erstreiten. In den letzten Jahren haben die Gerichtsverfahren zum Umgangsrecht und Sorgerecht erheblich zugenommen.

Immer häufiger gibt es nicht nur während, sondern auch nach einer Scheidung Konflikte darüber, ob oder wie oft Kinder den anderen Elternteil sehen dürfen. Kinder werden dabei oftmals als Werkzeug benutzt, um dem früheren Ehepartner auch nach der Scheidung oder Trennung zu „beeinflussen“.

Wir setzen uns dafür ein, dass Sie auch weiterhin Kontakt zu Ihren Kindern aufrecht halten können.

Dies gilt auch für die zunehmenden Fälle, in denen die Eltern nicht verheiratet gewesen sind und – meistens – der Vater ohne Sorgerecht geblieben ist. Diese Väter haben jetzt sehr gute Chancen, ein gemeinsames Sorgerecht durchzusetzen.

Wir informieren Sie darüber und helfen Ihnen, ihr Recht zu verwirklichen.


Scheidung

Scheidung

Ihr Anwalt:

Andreas Baatz, Rechtsanwalt in Hamburg (EHB-Hamburg) Rechtsanwalt Andreas Baatz

Scheidung und die Konsequenzen

Glaubt man den Statistiken, wird etwa jede dritte Ehe geschieden.

Wenn Sie sich mit ihrem Ehepartner einig sind, kann eine Scheidung mit nur einem Anwalt durchgeführt werden. Dann müssen aber Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich und der Hausrat klar geregelt sein.

Trotzdem ist für jeden  Ehegatten und natürlich auch für die Kinder eine Scheidung fast immer mit schwerwiegenden Folgen verbunden.
Wir helfen Ihnen, dass Sie den komplexen Probleme nicht allein und ohne rechtskundigen Rat gegenüber stehen.
Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich Sorgerecht- und Umgangsrecht mit den Kindern sind zu regeln.

Wir sind aber auch für Sie da, wenn Sie persönlich in ihrem Rosenkrieg einmal nicht mehr weiter wissen. Oftmals muss man in dieser schwierigen Situation mit jemandem sprechen, der einem Mut macht und wieder aufbaut. Deshalb bieten wir Ihnen neben unserer juristischen Arbeit auch eine sehr persönliche und individuelle Betreuung die hilft, diese schwierige Zeit durchzustehen.


Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Ihr Anwalt:

Andreas Baatz, Rechtsanwalt in Hamburg (EHB-Hamburg) Rechtsanwalt Andreas Baatz

Umgang bei  „nichteheliche Lebensgemeinschaft“

Es gibt Menschen die nicht heiraten, weil sie die Auseinandersetzung bei einer Scheidung vermeiden wollen.

Eine zerstrittene, nichteheliche Lebensgemeinschaft aufzulösen kann aber genauso schwierig sein, wie die Scheidung einer Ehe. Es gibt bei einer Trennung mehr Fallstricke, als vermutet wird.

Kindesunterhalt aus Anlass der Geburt, Unterhalt für den betreuenden Elternteil und die güterrechtliche Auseinandersetzung sind hier mindestens genauso kompliziert und streitig, als wenn die Parteien verheiratet waren.

Und wenn dann noch über das Umgangsrecht oder Sorgerecht von gemeinsamen Kindern gestritten wird, sollten Sie professionelle Hilfe in Ansruch nehmen.


Lebenspartnerschaften

Lebenspartnerschaften

Ihr Anwalt:

Andreas Baatz, Rechtsanwalt in Hamburg (EHB-Hamburg) Rechtsanwalt Andreas Baatz

Lebenspartnerschaften und „Partnerschaften auf Lebenszeit“

Seit Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes vom 01.08.2001 betreuen wir gleichgeschlechtliche  „Partnerschaften auf Lebenszeit“ und übernehmen die Interessenvertretung bei einer Aufhebung. Dabei kümmern wir uns um den Versorgungsausgleich, Wohnung, Hausrat, Erbrecht, Güterrecht und auch den Lebenspartnerschaftsunterhalt.

Ferner gehört es zu unseren Aufgaben, Fragen zum sog. „kleinen Sorgerecht“ zu klären, also um Fragen, die auftreten, wenn ein Lebenspartner ein Kind hat und allein sorgeberechtigt ist.


Kindesunterhalt

Kindesunterhalt

Ihr Anwalt:

Andreas Baatz, Rechtsanwalt in Hamburg (EHB-Hamburg) Rechtsanwalt Andreas Baatz

Unabhängig vom Umgangsrecht: Der Kindesunterhalt

„Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle….“  hört man immer wieder.

Das stimmt zwar, ist aber nur die halbe Wahrheit.
Genauso wichtig ist die Feststellung, wie hoch das Einkommen des Pflichtigen ist, ob es zusätzliche Einkommensquellen gibt, welche Schulden anzurechnen sind und natürlich auch die Frage, ob das Kind eigenes Einkommen hat.

Und was ist, wenn das Kind volljährig ist, eine Ausbildung absolviert, nicht mehr zu Hause wohnt, der zahlende Elternteil weniger verdient, Elterngeld bezieht, wie hoch ist der Selbstbehalt, was ist mit dem Kindergeld ….

Und schon ist die Berechnung gar nicht mehr so einfach.

Wir errechnen, ob und wie viel Sie zu zahlen haben bzw. wie viel Ihnen zusteht.

Wichtig ist: der Kindesunterhalt hat mit dem Umgangsrecht nichts zu tun. Wenn also beispielsweise ein Vater keinen Kindesunterhalt zahlen kann, so hat er trotzdem das Recht, sein Kind zu sehen.


Hausrat

Hausrat

Ihr Anwalt:

Andreas Baatz, Rechtsanwalt in Hamburg (EHB-Hamburg) Rechtsanwalt Andreas Baatz

Was ist Hausrat, wie wird er aufgeteilt?

Bei einer Ehescheidung ist der gemeinsam angeschaffte Hausrat wertmäßig zu teilen. Hierbei geht man vom augenblicklichen Zeitwert der Gegenstände aus.

Was gehört alles zum Hausrat?
Einfach ausgedrückt: alle Haushaltsgegenstände. Also alle beweglichen Gegenstände, die für das Zusammenleben bestimmt sind, dabei spielen auch die konkreten Lebens- und Vermögensverhältnisse eine Rolle. Streit besteht oftmals über die Einordnung von Autos, Wohnwagen oder Booten. Bei diesen Objekten ist im Einzelfall darauf abzustellen, ob primär eine familiäre Nutzung erfolgt ist.

Was ist mit Haustieren?
Sollte sich hierüber gestritten werden, wird das Regelwerk zur Verteilung des Hausrats (Hausratsverordnung) entsprechend angewendet.

Wie kann man sich über die Hausratsverteilung einigen?
Praktisch empfiehlt es sich, gemeinsam eine Liste derjenigen Gegenstände zu erstellen, die zu verteilen sind und dann zu entscheiden, wem sie zustehen sollen. Sodann sollten beide Ehepartner diese Liste als verbindlich unterschreiben. Natürlich gehören dem Ehegatten, der Gegenstände mit in die Ehe gebracht hat, diese Dinge auch weiterhin.

Sollte über den Hausrat keine Regelung zu erzielen sein, so ist ein Verfahren vor dem Familiengericht notwendig, in dem dann sehr aufwendig jeder einzelne Hausratsgegenstand zu verteilen ist. Am Ende soll dann eine wertmäßig angemessene Verteilung erzielt worden sein. Derartige Verfahren können manchmal mehrere Sitzungstage beanspruchen und sind insbesondere für die Parteien äußerst belastend.

Wir helfen Ihnen dabei, dass Sie nicht leer ausgehen.


Gewaltschutz

Gewaltschutz

Ihr Anwalt:

Andreas Baatz, Rechtsanwalt in Hamburg (EHB-Hamburg) Rechtsanwalt Andreas Baatz

Gewaltschutz, Schutz für die Opfer in der Ehe

„Wer schlägt, muss gehen“ lautet das Grundprinzip um Sie vor Gewalt in der Ehe zu bewahren und damit ist sowohl körperliche, als auch psychische Gewalt gemeint.

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn Sie das Opfer von Gewalt geworden sind und weisen Ihnen den Weg zu den Gerichten und Einrichtungen, die weiter helfen. Bei der Erwirkung einer einstweiligen Verfügung stehen wir Ihnen natürlich bei.

Aber auch dann wenn Sie aus Ihrer Wohnung gewiesen wurden, gibt es Wege zurück in die Familie.

Für Opfer von Stalkern können Aufenthaltsverbote, Kontaktverbote und Näherungsverbote erwirkt werden.

Rufen Sie uns an.


Elternunterhalt

Elternunterhalt

Ihr Anwalt:

Andreas Baatz, Rechtsanwalt in Hamburg (EHB-Hamburg) Rechtsanwalt Andreas Baatz

Elternunterhalt, der Unterhalt von den Kindern

Unterhalt wird nicht nur Kindern geschuldet, sondern immern häufiger auch den eigenen Eltern. Hier gilt nicht die Düsseldorfer Tabelle, sondern ihr individuelles Einkommen, abzüglich Selbstbehalt und unter Berücksichtigung von Schonvermögen. Wenn also Ihre Eltern aufgrund mangelnder eigener Einkünfte  ihren Unterhalt nicht mehr bestreiten können, weil zum Beispiel die Pflegeversicherung nicht reicht oder Grundsicherung (früher: Sozialhilfe) bezogen wird, tritt man an Sie heran.
Dazu kommt es häufig, wenn die Eltern fremd betreut werden müssen, etwa in einem Pflegeheim oder einem Altersheim. Hier tritt im Regelfall zunächst der Staat in Vorleistung und fordert dann Geld je nach der Leistungsfähigkeit der Kinder von diesen zurück.

Dazu müssen Sie zuerst Auskünfte über Ihr Einkommen und Vermögen erteilen. Erwartet werden  Angaben über ihr Einkommen und ihre weiteren Unterhaltsverpflichtungen. Aber auch Zahlungen die Sie für Ihre eigene Altervorsorge leisten, sind zu berücksichtigen. Sofern Sie Wohneigentum haben, wird ein Wohnvorteil angerechnet, dem die Kosten etwa zur Abzahlung der Wohnung gegenüber zu stellen sind. Dazu spielen auch die Vermögensverhältnisse des Ehegatten eine Rolle, auch wenn dieser dem Unterhaltsberechtigten nicht direkt zum Unterhalt verpflichtet ist. Die Berechnung unter Berücksichtigung des Selbstbehalts und der Gewichtichtung der Einkommen der Ehegatten ergibt dann die ggf. zu zahlenden Beträge. Bestimmte Beträge, auch Sparbeträge, unterfallen dabei dem Schonvermögen.

Hier sollte man keinesfalls darauf vertrauen, dass die Berechnungen der Behörden schon richtig sein werden. Häufig ist das Gegenteil der Fall. Holen Sie rechtzeitig, d.h. möglichst vor Abgabe von Fragebögen, noch besser vor Eintritt der Unterhaltsbedürftigkeit der Eltern anwaltlichen Rat ein.

Wir helfen Ihnen, Ihre Interessen bei der Berechnung des Elternunterhalts zu wahren.


Nachlassabwicklung

Nachlassabwicklung

Ihr Anwalt:

Dirk Ewald, Rechtsanwalt in Hamburg (EHB-Hamburg) Rechtsanwalt Dirk Ewald

Ablauf der Nachlassabwicklung

Die Situation ist komplex. Abgesehen von der emotionalen Belastung die mit einem Sterbefall einhergeht sind gleichzeitig viele administrative Aufgaben zu erledigen. Die Beerdigung ist ggf. zu organisieren, Testamente sind dem zuständigen Nachlassgericht einzureichen, ein Erbschein zu beantragen, der Nachlass ist vor dem Zugriff Dritter zu sichern, Mietverträge, Versicherungen und sonstige Verträge sind zu kündigen, Banken zu informieren, Steuererklärungen abzugeben usw.

Wenn die Erbfolge geklärt ist, im Ausnahmefall auch früher sind Nachlassgegenstände bestmöglich zu veräußern, nicht verwertbares zu entsorgen und schließlich die Verteilung zwischen den Erben, die sogenannte Erbauseinandersetzung zu organisieren, Pflichtteile und Pflichtteilergänzungsansprüche sind zu prüfen und zu berechnen, Vermächtnisse zu erfüllen, unberechtigte Ansprüche sind abzuwehren und ggf. Ansprüche gegen Dritte, etwa Erbersatzansprüche durchzusetzen.

Bei allen diesen Problemen beraten und unterstützen wir Sie in dem gewünschten Umfang bis hin zur vollständigen Abwicklung des Nachlasses, d.h. Regelung der rechtlichen Fragen, Auflösung und Veräußerung des Nachlasses, Auseinandersetzung der Erben, Anfertigung der erforderlichen Steuererklärungen, insbesondere der Erbschaftssteuererklärungen und Verwaltung des Nachlasses bis zur Auszahlung an die Erben.

Dabei bedienen wir uns soweit erforderlich der Dienste von Räumungsunternehmen, Sachverständigen und ausländischen Kollegen bei Fällen mit Auslandsberührung, etwa in Österreich, der Schweiz, Italien, Spanien, Frankreich. der Türkei und den USA oder allen sonstigen Ländern.

Unser Ziel ist es Sie Ihnen die Nachlassabwicklung abzunehmen, soweit Sie es selbst nicht wollen oder können. Den Umfang unserer Tätigkeit bestimmen Sie in jedem Stadium des Verfahrens.


Testamentsvollstreckung

Testamentsvollstreckung

Ihr Anwalt:

Dirk Ewald, Rechtsanwalt in Hamburg (EHB-Hamburg) Rechtsanwalt Dirk Ewald

Testamentsvollstreckung, die Möglichkeiten

Testamentsvollstreckungen werden erforderlich, wenn die im Testament eingesetzten Erben aus irgendwelchen Gründen nicht selbst zur Auseinandersetzung der Erbschaft (d. h. Verteilung des Nachlasses) in der Lage sind, sei es, weil sie minderjährig sind, es eine Vielzahl von Erben gibt, den Erben die Auseinandersetzung nicht zugemutet werden soll oder die Auseinandersetzung schwierig ist. Ein weiterer Grund ist, dass der Erblasser sicherstellen möchte, dass seine Verfügungen genau befolgt werden, was ohne Testamentsvollstreckung nicht sichergestellt ist.

Üblich ist eine Abwicklungsvollstreckung, d.h. der Testamentsvollstrecker setzt die Ziele des Erblassers zügig um und verteilt den Erlös im vom Erblasser vorgegebenen Rahmen an die Erben.

Möglich ist auch eine Dauervollstreckung, in der es nicht primär darum geht, die Auseinandersetzung so schnell wie möglich zu vollziehen, etwa weil ein Wertgegenstand, z. B. ein Grundstück oder ein Unternehmen fortgeführt werden soll, bis die Erben dieses selbst übernehmen können oder aber bis zum Erreichen bestimmter Ziele.

Die Testamentsvollstreckung muss im Testament angeordnet werden. Sinnvoller Weise wird auch die Person des Testamentsvollstreckers bereits benannt.

Die Kosten der Testamentsvollstreckung berechnen sich üblicherweise in Prozentsätzen des verwalteten Vermögens. Wir rechnen im Regelfall nach der sog. Neuen Rheinischen Tabelle ab. Sinnvoll ist es, die Art und Weise der Vergütung bereits bei Anordnung der Testamentsvollstreckung festzulegen.

Wir beraten Sie gerne zur Testamentsvollstreckung, insbesondere zur Einrichtung von Testamentsvollstreckungen und auch zu Fragen bei bestehenden Testamentsvollstreckungen. Bitte sprechen Sie uns an. Wir stehen auch als Testamentsvollstrecker zur Verfügung.



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