Abrechnungen

Abrechnungen
Ihr Anwalt:

Dirk Ewald, Rechtsanwalt in Hamburg (EHB-Hamburg) Rechtsanwalt Dirk Ewald

Ist die Abrechnung korrekt?

Die Wohnungseigentümergemeinschaft muss über ihre Einnahmen und Ausgaben jährlich abrechnen. Regelmäßig wird diese Abrechnung, bestehend aus Gesamt- und Einzelabrechnungen  von der Verwaltung erledigt und in der ordentlichen Eigentümerversammlung von der Gemeinschaft beschlossen.

Ist die Abrechnung unrichtig muss der entsprechende Beschluss innerhalb eines Monats gerichtlich beim zuständigen Amtsgericht mit einer Anfechtungsklage angefochten werden. Entscheidend ist lediglich das Datum der Versammlung, nicht etwa der Zugang des Protokolls!

Rufen Sie uns rechtzeitig an.