Entzug des Wohnungseigentums

Entzug des Wohnungseigentums
Ihr Anwalt:

Dirk Ewald, Rechtsanwalt in Hamburg (EHB-Hamburg) Rechtsanwalt Dirk Ewald

Entzug des Wohnungseigentums korrekt?

Je nach den in der Eigentümergemeinschaft getroffenen Vereinbarungen kann u.U. mit Zahlungen säumigen Eigentümern das Eigentum entzogen werden.

Unabhängig davon ist die Zwangsversteigerung des Eigentums bei Zahlungsrückständen.

Wir suchen für Sie die geeignete Möglichkeit die Zahlungsfähigkeit der Gemeinschaft sicher zu stellen.