Wettbewerbsrecht

Probleme mit Wettbewerbern oder Abmahnvereinen?
Das Wettbewerbsrecht ist kompliziert und voller Tücken.
Sie haben eine Abmahnung verbunden mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und einer hohen Anwaltsrechnung erhalten? Ignorieren Sie keine Abmahnungen, der nächste Schritt wäre die Beantragung einer einstweiligen Verfügung gegen Sie. In derartigen Verfahren werden Sie in der Regel nicht vor Erlass der Verfügung angehört, sondern erhalten diese direkt zugestellt, im Regelfall vom Gerichtsvollzieher.
Es muss die Abmahnung auf ihre Berechtigung überprüft werden. Evt. ist es erforderlich eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und sodann noch die Frage der Berechtigung der geforderten Rechtsanwaltskosten zu klären.
Ist die Abmahnung unberechtigt ist zur Vermeidung des Erlasses einer Einstweiligen Verfügung ohne mündliche Verhandlung, d.h. ohne vorheriges rechtliches Gehör eine Schutzschrift bei Gericht einzureichen.
Nach Erlass einer Einstweiligen Verfügung ist zu prüfen, ob dieser widersprochen werden sollte. Nach einer Bestätigung der Verfügung ist eine Abschlußerklärung abzugeben oder das Hauptsacheverfahren einzuleiten.
Streitwerte in Wettbewerbssachen werden von den Gerichten generell hoch angesetzt. Entsprechend hoch sind Anwalts- und Gerichtskosten. Fristen im Wettbewerbsrecht sind generell kurz und werden häufig eher in Stunden als in Tagen bemessen.
Werden die falschen Entscheidungen getroffen oder wird nicht reagiert, können schnell hohe Beträge fällig werden. Fragen Sie uns. Untätigkeit kann hier teuer werden!