Unfallflucht – neue Entwicklungen

Nachdem der Vorschlag eine Verkehrsunfallflucht, die tatbestandlich sehr leicht verwirklicht werden kann, unter bestimmten Bedingungen zur Ordnungswidrigkeit herabzustufen, auf dem Verkehrsgerichtstag keine Mehrheit gefunden hat, hat aber das Landgericht Hamburg die Grenze für einen für die Strafbarkeit erforderlich bedeutenden Sachschaden auf 1.800,-€ angehoben, u.E. zu wenig, aber zumindest die Richtung ist richtig. (Urt. vom 9.8.2923 Qs 75/23). Die vorherige 1500,-€ Grenze wurde seit Jahrzehnten angewendet. Ein Schaden, dessen Beseitigung damals 1.500,-€ kostete, verursacht heute Kosten von über 3.000,-€. Allein die Stundenverrechnungssätze haben sich verdoppelt. Eine angemessene Anpassung kann man damit in der neuen Höhe nicht sehen. Es bleibt nur der Rat, bei jedem Unfallschaden die Polizei zu rufen, um den Vorwurf der Verkehrsunfallflucht zu vermeiden.