Nachlassinsolvenz

Nachlassinsolvenz
Ihr Anwalt:

Dirk Ewald, Rechtsanwalt in Hamburg (EHB-Hamburg) Rechtsanwalt Dirk Ewald

Nachlassinsolvenz und ihre Risiken

Enthält der Nachlass weniger Werte als Verbindlichkeiten spricht man von Überschuldung des Nachlasses. Üblicherweise schlägt der potentielle Erbe dann die Erbschaft innerhalb der gesetzlichen Frist von 6 Wochen aus. Wird die Erbschaft durch Ablauf der Frist oder anderweitig angenommen, besteht die Möglichkeit der Anfechtung der Annahme der Erbschaft, ebenso wie die Möglichkeit der Anfechtung der Ausschlagung besteht, falls später festgestellt wird, dass der Nachlass entgegen der Annahmen doch werthaltig ist.

Hat der Erbe die Erbschaft angenommen, besteht auch die Möglichkeit die Haftung auf die Höhe des Nachlasses zu beschränken, indem eine Nachlassverwaltung oder eine Nachlassinsolvenz eingeleitet wird. Im letzteren Fall wird, vorausgesetzt der Wert des Nachlasses deckt die Kosten des Verfahrens  vom Gericht das Verfahren eröffnet und ein Nachlassinsolvenzverwalter eingesetzt, der den Nachlass zu Geld machen und die Gläubiger anteilig befriedigen soll.

Erforderlich ist ein Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht, im Regelfall das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers.

Der Erbe ist verpflichtet unverzüglich ein Nachlassinsolvenzverfahren einzuleiten, wenn er von der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Nachlasses Kenntnis erlangt. Unterlässt er dies, ist er gegenüber den Gläubigern schadenersatzpflichtig. Auch bei Unkenntnis haftet der Erbe, wenn die Unkenntnis auf Fahrlässigkeit beruht.

Hier können erhebliche Risiken lauern. Der Erbe ist verpflichtet sich unverzüglich Informationen über die Gläubiger des Nachlasses und die Höhe der Forderungen zu verschaffen.