Führerschein

Führerschein
Ihr Anwalt:

Bernhard J. Hänel, Rechtsanwalt in Hamburg (EHB-Hamburg) Rechtsanwalt Bernhard J. Hänel

Führerschein, die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge

Zum grundsätzlichen Verständnis:
Die Polizei hat nach § 2 Abs. 12 STVG der Fahrerlaubnisbehörde Tatsachen zu melden, die für die Zuverlässigkeit des Kraftfahrers bedeutsam sein könnten.

Ein Gericht urteilt über den konkreten Vorwurf, entzieht ggf. die Fahrerlaubnis und gibt der Führerscheinstelle auf, nicht vor einem bestimmten Datum eine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

Die Führerscheinstelle hingegen hat unabhängig von der gerichtlichen Sanktion zu prüfen, ob der Verkehrsteilnehmer verantwortlich am Straßenverkehr teilnehmen kann. Damit ist die Zielrichtung eine andere, die Behörde will nicht sanktionieren, sie will durch Ausschluss nicht geeigneter Verkehrsteilnehmer die Öffentlichkeit schützen. Faktisch mag dies allerdings auch als Sanktion wahrgenommenh werden.

Darf also die Führerscheinstelle zeitlich wieder eine Fahrerlaubnis erteilen, so steht sie vor der Frage, ob sie dies verantworten kann. Ggf. wird eine MPU ( medizinisch-psychologische Untersuchung ) oder andere Maßnahme angeordnet um hier Klarheit zu bekommen.
Nutzen Sie die Zeit für den ggf. zur MPU geforderten Abstinenznachweis von oft einem Jahr. Also möglichst sofort mit einem Labor Ihrer Wahl einen solchen Vertrag abschliessen. Labor für Abstinenznachweis zur MPU

Auch kann z.B. bei Drogenkonsum (Alkohol, Drogen, Medikamente) eine sofortige Maßnahme getroffen werden, um die Allgemeinheit vor Fahrten unter Drogen zu schützen. Grosses Problem ist die oft nicht so wahrgenommene Beeinträchtigung durch THC, die gerade im Abbau anders als Alkohol verläuft und noch lange nach Konsum nachweisbar ist. Die Zahl der Feststellungen ist gerade durch eine bessere Schulung und Ausrüstung der Polizei deutlich angestiegen und die Nachweisbarkeit ist technisch noch möglich, wo man dies früher nicht mehr feststellen konnte. Letztlich ist auch der THC-Gehalt in der Droge heute deutlich höher als in den 60ern.

Schließlich ist der Bereich Führerschein auf Probe mit Entscheidungen der Führerscheinstelle verknüpft.

Nicht alle Maßnahmen der Führerscheinstelle sind justitiabel, d.h. durch Rechstmittel angreifbar.

Angelesenes Halbwissen aus dem Internet über die Konsequenz einer Alkoholfahrt oder Drogenfahrt stellt sich oft als gefährlich heraus. Es bedarf hier unbedingt der rechtlichen Prüfung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Der Rechtsanwalt Bernhard J. Hänel ist in unserer Kanzlei dafür der Fachmann.

Fragen wie Fahrlässigkeit oder Vorsatz mögen im strafrechtlichen Bereich wenig Relevanz haben, obwohl auch hier die Kostentragungspflicht der Rechtsschutzversicherung bei Vorsatz ausscheidet, sie entwickeln aber Relevanz in der Beurteilung durch die Führerscheinstelle.

Allein die strafrechliche Sanktion ist also noch nicht der Abschluß für den Beschuldigten, sondern die ihr folgenden Akte der Führerscheinbehörde sind einzubeziehen.