Hausrat

Hausrat
Ihr Anwalt:

Andreas Baatz, Rechtsanwalt in Hamburg (EHB-Hamburg) Rechtsanwalt Andreas Baatz

Was ist Hausrat, wie wird er aufgeteilt?

Bei einer Ehescheidung ist der gemeinsam angeschaffte Hausrat wertmäßig zu teilen. Hierbei geht man vom augenblicklichen Zeitwert der Gegenstände aus.

Was gehört alles zum Hausrat?
Einfach ausgedrückt: alle Haushaltsgegenstände. Also alle beweglichen Gegenstände, die für das Zusammenleben bestimmt sind, dabei spielen auch die konkreten Lebens- und Vermögensverhältnisse eine Rolle. Streit besteht oftmals über die Einordnung von Autos, Wohnwagen oder Booten. Bei diesen Objekten ist im Einzelfall darauf abzustellen, ob primär eine familiäre Nutzung erfolgt ist.

Was ist mit Haustieren?
Sollte sich hierüber gestritten werden, wird das Regelwerk zur Verteilung des Hausrats (Hausratsverordnung) entsprechend angewendet.

Wie kann man sich über die Hausratsverteilung einigen?
Praktisch empfiehlt es sich, gemeinsam eine Liste derjenigen Gegenstände zu erstellen, die zu verteilen sind und dann zu entscheiden, wem sie zustehen sollen. Sodann sollten beide Ehepartner diese Liste als verbindlich unterschreiben. Natürlich gehören dem Ehegatten, der Gegenstände mit in die Ehe gebracht hat, diese Dinge auch weiterhin.

Sollte über den Hausrat keine Regelung zu erzielen sein, so ist ein Verfahren vor dem Familiengericht notwendig, in dem dann sehr aufwendig jeder einzelne Hausratsgegenstand zu verteilen ist. Am Ende soll dann eine wertmäßig angemessene Verteilung erzielt worden sein. Derartige Verfahren können manchmal mehrere Sitzungstage beanspruchen und sind insbesondere für die Parteien äußerst belastend.

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