Sorgerecht

Sorgerecht
Ihr Anwalt:

Andreas Baatz, Rechtsanwalt in Hamburg (EHB-Hamburg) Rechtsanwalt Andreas Baatz

Beim Sorgerecht geht es um das Kind

Soweit in einem Scheidungsverfahren keine Anträge beim Familiengericht gestellt worden sind, bleibt es beim gemeinsamen Sorgerecht. Einvernehmlich ist hier eine Änderung relativ einfach zu erreichen. Die Anforderungen, einem Elternteil das Sorgerecht abzuerkennen sind allerdings sehr hoch gesteckt worden.

Eine immer wichtiger werdende Frage ist, ob derjenige Ehepartner, bei dem die Kinder nicht sind, auch ein Umgangsrecht zusteht. Bei Problemen ist der erste Ansprechpartner das Jugendamt am Wohnort der Kinder.

Sollte sich hier keine Lösung ergeben, werden wir für Sie eine Lösung bei Gericht erstreiten. In den letzten Jahren haben die Gerichtsverfahren zum Umgangsrecht und Sorgerecht erheblich zugenommen.

Immer häufiger gibt es nicht nur während, sondern auch nach einer Scheidung Konflikte darüber, ob oder wie oft Kinder den anderen Elternteil sehen dürfen. Kinder werden dabei oftmals als Werkzeug benutzt, um dem früheren Ehepartner auch nach der Scheidung oder Trennung zu „beeinflussen“.

Wir setzen uns dafür ein, dass Sie auch weiterhin Kontakt zu Ihren Kindern aufrecht halten können.

Dies gilt auch für die zunehmenden Fälle, in denen die Eltern nicht verheiratet gewesen sind und – meistens – der Vater ohne Sorgerecht geblieben ist. Diese Väter haben jetzt sehr gute Chancen, ein gemeinsames Sorgerecht durchzusetzen.

Wir informieren Sie darüber und helfen Ihnen, ihr Recht zu verwirklichen.