RA-Baatz


Zivilrecht

Zivilrecht

Ihr Anwalt:

Andreas Baatz, Rechtsanwalt in Hamburg (EHB-Hamburg) Rechtsanwalt Andreas Baatz

Zivilrecht – Privatrecht – Bürgerliches Recht

Das tägliche Leben ist inzwischen voller rechtlicher Fallstricke.

Ob Telefonrechnungen, Internetdienste, Warenkäufe bei Ebay oder in einem Geschäft in Ihrer Nähe, der Kauf eines PKW, einer Küche oder Handwerkerrechnungen:
Überall müssen Sie heute damit rechnen, dass Forderungen an Sie gestellt werden oder Sie noch Forderungen haben.

Das „Allgemeine Zivilrecht“ wird von uns kompetent und umfassend abgedeckt. Wir setzen Ihre Forderung natürlich auch vor Gericht durch oder wehren ungerechtfertigte Ansprüche ab.

Lassen Sie sich von uns beraten, bevor Sie ungerechtfertigt bezahlen.


Reiserecht

Reiserecht

Ihr Anwalt:

Andreas Baatz, Rechtsanwalt in Hamburg (EHB-Hamburg) Rechtsanwalt Andreas Baatz

Reiserecht – Reisevertragsrecht – Reisevermittlungsrecht

Die Deutschen sind Reiseweltmeister und geben jährlich über 60 Milliarden € für Urlaubsreisen aus. Aber oft werden einem die „schönsten Wochen des Jahres“ verdorben.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten seit Jahren bei allen Fragen rund um das Reiserecht, wie z.B:

  • Reisemängeln bei Pauschalreisen
  • Ansprüchen von Individualreisenden
  • Mängeln bei Schiffsreisen
  • Schadensersatzansprüchen bei Unfällen im Urlaub
  • Ferienhausanmietungen
  • Ansprüchen bei Reiserücktritt
  • Flugverspätungen
  • Flugausfälle
  • Gepäckverlust

Wir setzen uns für Ihre Rechte gegenüber Reiseveranstaltern und Fluglinien ein und prozessieren bundesweit.


Strafrecht

Strafrecht

Ihr Anwalt:

Andreas Baatz, Rechtsanwalt in Hamburg (EHB-Hamburg) Rechtsanwalt Andreas Baatz

Das Strafrecht als Teil des öffentlichen Rechts

Die Einleitung eines Straf- oder Ermittlungsverfahrens gegen einen Beschuldigten ist für diesen immer ein stark belastendes Ereignis. Es löst Ängste aus, belastet die Familiensituation und wirft viele Fragen auf:

  • Was muss ich jetzt unternehmen?
  • Brauche ich einen Verteidiger?
  • Muss ich aussagen?
  • Welche Strafe erwartet mich?
  • Muss ich ins Gefängnis?
  • Was sagt mein Arbeitgeber dazu?
  • Was passiert vor Gericht?

Wir sehen grundsätzlich die Ermittlungsakte ein und entscheiden dann in Absprache mit Ihnen über das weitere Vorgehen.

Ziel ist immer eine Gerichtsverhandlung zu vermeiden und so die Belastung für Sie schnell zu beenden. Aber auch, wenn eine Gerichtsverhandlung nicht zu umgehen ist, stehen wir an Ihrer Seite und setzen uns für Sie ein.


Inkassorecht

Inkassorecht

Ihr Anwalt:

Andreas Baatz, Rechtsanwalt in Hamburg (EHB-Hamburg) Rechtsanwalt Andreas Baatz

Inkasso, der Einzug von Forderungen

Sie haben gute Arbeit geleistet und erhalten Ihr Geld nicht?
Sie haben Geld verliehen und erhalten es nicht zurück?
Lassen Sie sich nicht hinhalten, sondern setzen Sie Ihre Rechte durch.

Unsere Mitarbeiter sind auf Inkassoarbeit spezialisiert und wissen, dass die Arbeit häufig erst dann beginnt, wenn der Titel vorliegt. Wir erwirken die notwendigen gerichtlichen Titel und setzen sie durch. Unser Ziel ist, dass Sie Ihr Geld bekommen.

Wenn der Schuldner einen Insolvenzantrag gestellt hat oder die Zwangsverwaltung oder Zwansgversteigerung für ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung angeordnet wurde, vertreten wir Sie im Verfahren, melden Ihre Forderungen an und überwachen das Verfahren bis zum Abschluss.

Auch wenn Sie mit einer Forderung konfrontiert werden, selbst wenn der Gerichtsvollzieher schon vor Ihrer Tür steht, sind wir Ihr Ansprechpartner.

Viele Verfahren lassen sich unkompliziert und ohne Gerichtsverhandlung im Vergleichswege einvernehmlich beenden.


Familienrecht

Familienrecht

Ihr Anwalt:

Andreas Baatz, Rechtsanwalt in Hamburg (EHB-Hamburg) Rechtsanwalt Andreas Baatz

Familienrecht: Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft

Wir beraten und vertreten unser Klientel zielorientiert und kompetent rund um das Familienrecht und Recht der Lebenspartnerschaft. Dies auch im Zusammenhang mit einer Trennung oder Ehescheidung oder im Zusammenhang mit Unterhaltsansprüchen jeder Art.

Zur Klärung von Streitigkeiten gehört insbesondere:

  • Kindes- und/oder Ehegattenunterhalt bei Trennung oder auch nach der Ehescheidung.
  • Aufenthalt der gemeinsamen Kinder. Kann die elterliche Sorge gemeinsam ausgeübt werden? Wie wird der Umgang des ggf. nicht betreuenden Elternteils geregelt?
  • Aufteilung gemeinsamen Vermögens.
  • Umgang mit gemeinsamen Schulden?
  • Ansprüche auf Zugewinnausgleich, also den Ausgleich von Vermögenswerten, die von den Ehegatten während der Ehe begründet worden sind, was zählt dazu?
  • Den Versorgungsausgleich, also den Ausgleich von Rentenanwartschaften.
  • Zuweisung der Ehewohnung zur alleinigen Nutzung.

Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie auch in Ihrem gerichtlichen Ehescheidungsverfahren sowie auch vor Ihrer Heirat oder während der Ehe, wenn es darum geht, für den Fall des Scheiterns der Ehe Trennungs- oder Ehescheidungsfolgen vorab vertraglich, z. B. im Rahmen eines Ehevertrages zu regeln.

Wir beraten und vertreten Sie auch bzgl. des Volljährigenunterhaltes oder in Unterhaltsansprüchen z. B. der Eltern wegen nicht gedeckter Pflegeheimkosten etc.